RUSSISCHES RECHT
Gesetz über in Russland unerwünschte ausländische und internationale Nichtregierungsorganisationen
1 Einleitung
Am 27. November 2014 brachten 2 Mitglieder der Duma einen Gesetzesentwurf ein, welcher zum Ziel hatte, die Tätigkeit von in Russland unerwünschten ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen zu beschränken. Das Gesetz wurde am 19. Mai 2015 von der Duma angenommen, am 20. Mai 2015 vom Föderationsrat bestätigt und am 23. Mai 2015 von Präsident Putin unterzeichnet.
Das Gesetz trat am 3. Juni 2015 in Kraft.
2 Welche ausländischen und internationalen Nichtregierungs-organisationen sind in Russland unerwünscht?
Die Initianten begründeten ihren Gesetzesentwurf damit, dass sich zunehmend destruktive Organisationen bildeten, welche terroristische, extremistische und nationalistische Ideen verbreiten. Solche Organisationen würden der internationalen Gemeinschaft schaden, weil sie politische, ethnische und religiöse Spannungen schaffen.
Der Gesetzestext verbietet ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, welche eine Gefahr für die Verfassung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit der Russischen Föderation darstellen, eine Tätigkeit auf dem russischen Territorium.
3 Wer entscheidet, ob eine ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisation in Russland unerwünscht ist?
Zuständig ist der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation mit Zustimmung des Aussenministeriums.
Das Justizministerium publiziert die Liste der ausländischen und internationalen Organisationen, welche unerwünscht sind.
Die Ausführungsbestimmungen werden zurzeit vorbereitet.
Der Föderationsrat der RF1 hat im 8. Juli 2015 eine Liste (so genannte „Patriotische Stopp-Liste“) verabschiedet (156 von 170 Stimmen), welche 12 ausländische Organisationen aufführt, die der Generalstaatsanwaltschaft als unerwünschte ausländische Organisationen vorgeschlagen werden.
Auf der Liste stehen:
1. Open Society Foundations (George Soros)
2. National Endowment for Democracy – NED
3. International Republican Institute – IRI
4. National Democratic Institute – NDI
5. MacArthur Foundation
6. Freedom House
7. Charles Stuart Mott Foundation
8. Education for Democracy Foundation (FED – Poland)
9. East European Democratic Centre (eedc – Poland)
10. Ukrainian World Congress – UWC
11. Ukrainian World Coordinating Council
12. Crimean Field Mission on human rights
4 Auswirkungen einer Qualifikation als in Russland unerwünschte ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisation
In Russland unerwünschte ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisationen dürfen in Russland keine Büros eröffnen oder in anderer Weise tätig werden. Bestehende Büros müssen geschlossen werden. Ihr Informationsmaterial darf nicht mehr verbreitet werden, auch nicht in Massenmedien oder dem Internet. Banken dürfen keine Zahlungen von oder an solche Organisationen ausführen.
Die Teilnahme an der Tätigkeit einer unerwünschten ausländischen oder internationalen Nichtregierungsorganisation kann mit Gefängnis bis zu 6 Jahren bestraft werden.
Falls die ausländischen Organisationen auf der oben erwähnten Patriotischen Stopp-Liste durch den Generalstaatsanwalt als in Russland unerwünschte ausländische oder international Nichtregierungsorganisationen erklärt werden, verlieren zahlreiche russische NGO einen Geldgeber, was einige russische NGO empfindlich schwächen dürfte.
Daniel Marti
24. Juli 2015
1 Der Föderationsrat ist eine Kammer des Parlamentes der RF. Im Föderationsrat sitzen je 2 Vertreter der Regionen der RF.