Jetzt zeigt sich: Das Abkommen ist kein Einzelfall. Die Schweiz hat mit Dutzenden von Staaten vergleichbare Arrangements. Teilweise finden sie sich in Rückübernahme- oder Migrationsabkommen, teilweise – wie im Fall China – in Verwaltungsvereinbarungen. Und unter den Vertragspartnern sind noch einige weitere mit problematischer Menschenrechtssituation, etwa Äthiopien, Ungarn, Algerien und andere afrikanische Staaten.
Auch Russland darf russische Staatsangehörige in der Schweiz durch eigene Beamten befragen, wie Bern und Moskau 2009 in einem Rückübernahmeabkommen vereinbart haben. Mit den Philippinen, deren Regierung selbst vor Morden an Regierungsgegnern nicht zurückschreckt, hat die Schweiz seit 2002 eine solche Vertragsklausel.
Paul Ignaz Vogel, Journalist, 3084 Wabern-Bern, 26.8.2020