Mit 16’500 Franken, die er am Automaten abgehoben hatte und in einem Plastiksack verstaut hatte, wollte ein älterer Herr diesen Frühling ein Auto kaufen. Doch auf dem Flohmarkt in Winterthur verlor er sein Geld. Glück im Unglück für den Mann: Ein Asylsuchender aus Eritrea fand das Geld und brachte es zum Fundbüro. Nebst dem Finderlohn beschenkte ihn der ältere Mann daraufhin mit 500 Franken. Das berichtet die «Sonntagszeitung». Es sei normal, zu helfen, wird der Eritreer zitiert.
Michael Loetscher, der Leiter des Fundbüros der Stiftung Brühlgut in Winterthur sagt der Zeitung, es seien oft ärmere Menschen, die Bargeld im Fundbüro abgeben. Oft kämen zwar auch leere Portemonnaies ins Büro. Trotzdem sei er erstaunt, wie viele ehrliche Menschen es gebe. Eine von der «Sonntagszeitung» durchgeführte Umfrage bei Schweizer Fundbüros zeigt, dass fast jeden Monat Finder lose oder minimal verpackte Geldscheine abgeben. Meistens handelt es sich dabei um Beträge von zwanzig bis zu mehreren Hundert Franken.
Fund über 144’000 Franken: Darüber hinaus wurden in der jüngeren Vergangenheit immer wieder spektakulär grosse Beträge abgeben. Ein 49-jähriger Holländer fand etwa vor zwei Jahren in Zürich im Schnee ein Sonnenbrillenetui mit 28’000 Euro.
Ein Arbeiter in Luzern stiess bei einem Wohnungsumbau auf 50’000 Franken. An der Endhaltestelle eines Trams in Basel wurden vor knapp drei Jahren 144’000 Franken in einer Tasche gefunden. Dank ehrlichen Findern kam das Geld in allen Fällen zurück zum Besitzer.
Gefundenes Geld zurückbringen ist Pflicht: Diese spektakulären Fälle zeichnen allerdings ein trügerisches Bild. Gemäss einem Test des Magazins «Reader’s Digest» schneidet etwa Zürich im «Ehrlichkeits-Rating» schlecht ab.
Nur vier von zwölf gefundenen Portemonnaies würden in Zürich beim Fundbüro abgegeben.
Damit liegt Zürich im letzten Drittel des Ratings und noch hinter internationalen Städten wie Mumbai, New York oder Moskau.
Das Zurückgeben von gefundenem Geld ist allerdings nicht nur eine nette Geste, sondern Pflicht. Laut Gesetz ist jeder verpflichtet, gefundenes Geld ab einem Betrag von zehn Franken zum Fundbüro oder zur Polizei zu bringen. Im Gegenzug kriegt man einen «angemessenen Finderlohn», der in der Regel bei zehn Prozent des Werts liegt. Sofern sich der Besitzer nicht innerhalb von fünf Jahren meldet, kriegt der Finder das Geld zurück.