Die neue Unsicherheit in der „Ost-West-Lage“ hat jetzt auch die Finanzmärkte in Bezug auf das Verhalten Moskaus ergriffen. Die Folge: Die russischen Staatsanleihen mussten zurückgezogen werden. Ihre Finanzierbarkeit steht in Frage. Verursacht hat dies der einseitige Bruch der bestehenden Zusicherungen Moskaus der Ukraine gegenüber. Es gibt immer noch das Budapester Abkommen von 1994 verbunden mit einem Verzicht der Ukraine auf nukleare Waffen sowie das Abkommen von 2010 betreffend Krim-Sewastopol, das bis 2042 Moskau die Nutzung der dortigen Anlagen für U-Boote zusichert. Wie lässt sich dies mit der Okkupation der Krim vereinbaren? Georg, Bern