Bulgarien – quo vadis? Ein neuer Gesetzesentwurf unterstreicht die Illiberalen Tendenzen.

In Bulgarien wird zurzeit an einem drakonischen Gesetz zur Regelung des religiösen Lebens gearbeitet. Dieses Gesetz würde die Aktivitäten aller Glaubensgemeinschaften massiv einschränken. Schon am 16. November 2018 startet im Parlament die Diskussion darüber.

Die Hauptpunkte sind:

  • Nur bulgarischen Staatsbürgern wird es gestattet sein, liturgische Handlungen vorzunehmen, und nur dann, wenn sie eine theologische Ausbildung in Bulgarien genossen haben oder ihre im Ausland erworbene Ausbildung vom bulgarischen Staat anerkannt wird.
  • Es wird nur orthodoxen Christen und Muslimen gestattet sein, Priester bzw. Klerus auszubilden und religiöse Schulen zu betreiben. Dadurch werden sowohl Katholiken als auch evangelische Christen und Mitglieder von Freikirchen massiv diskriminiert.
  • Ausländern wird es nur dann gestattet sein zu predigen, wenn sie dies gemeinsam mit einem bulgarischen ordinierten Priester, Pastor oder Kleriker tun.
  • Spenden aus dem Ausland sollen nur noch für Bauprojekte und soziale Hilfe erlaubt sein und zusätzlich der Zustimmung des Staates bedürfen. So wird es z.B. nicht möglich sein, Gehälter von Pastoren vom Ausland aus zu bezahlen.
  • Religiöse Aktivitäten dürfen nur noch innerhalb der dafür gewidmeten Gebäude stattfinden.
  • Nur religiöse Gruppen mit mehr als 300 Mitgliedern können Rechtspersönlichkeit erlangen.[1]

Dies würde einen massiven Eingriff in die Religions- und Glaubensfreiheit der bulgarischen Bevölkerung bedeuten. In einer Demokratie soll und muss auch die Verantwortung für Minderheiten übernommen werden.

Marcel Zwygart MA, Vorstand-FOW, 12.11.2018

[1] Meldung der Europäischen Evangelischen Allianz vom 8. November 2018

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