Fazit von Marcel Zwygart MA, Wien, 04.03.2019:
Nach der Aussage von Premierminister Emmanuel Macron ist ein „Gesetz gegen Hass“ nach dem Vorbild des deutschen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG“ – (umgangssprachlich Facebook Gesetz) geplant. Reagiert wird dabei auf den Anstieg von Hasskommentaren auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Klar strafbarer Inhalt muss innerhalb von 24 Stunden von den Anbietern vom Netz genommen werden. Denn es ist eine Frage der Zeit, ein „Shitstorm“ entwickelt seine allerhöchste Kraft bereits nach 48 Stunden. Inwieweit kann ein Gesetz jedoch dieser komplexen Aufgabe gerecht werden? Viele Tatbestände sind nicht klar und gerade Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede sind juristisch schwer zu greifen. Zudem werden satirische Inhalte oft nicht erkannt. Der derzeitige Skandal rund um die pädophilen Vorwürfe bei der Plattform YouTube und dem daraus folgenden Werbeboykott namhafter Konzerne runden das Bild ab. Es scheint Google bei YouTube nicht zu gelingen die konzerneigene Richtlinie einzuhalten. Gleichzeitig fehlt es an der Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten bei der Veröffentlichung von Videos ihrer Kinder. Neben den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die Social Media – Plattformen in die Verantwortung nehmen, sollte deshalb auch in die Sensibilisierung der Akteure selbst investiert werden.
Ist es nicht eine hervorragende Gelegenheit für Facebook & Co. z.B. Kinder & Jugendliche als wichtige Akteure und Kunden der eigenen Produkte, betreffend Freiheit und damit einhergehenden Verantwortung zu bilden? Die Entwicklung einer Kultur wie in sozialen Medien miteinander umgegangen werden kann, beinhaltet eine kritische Auseinandersetzung mit Informationen, stärkt die Sensibilisierung im Netz und fördert schlussendlich eine Selbstregulierung mit den notwendigen Standards.