Meldepflicht für Doppelbürger
Am 4. August 2014 wird eine Änderung des russischen Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ (hiernach das „Gesetz“) in Kraft treten. Das Gesetz wurde am 6. Juni in der Rossiskaja Gazeta publiziert (http://www.rg.ru/2014/06/06/grajdanstvo-dok.html).
Das Gesetz verpflichtet Bürger der Russischen Föderation, welche eine ausländische Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung erhalten, dies dem russischen Migrationsamt ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes innert 60 Tagen zu melden. Bei Minderjährigen sind die Eltern (oder anderen gesetzlichen Vertreter) verpflichtet, die Meldepflicht zu erfüllen. Der schriftlichen Meldung muss eine Kopie des ausländischen Passes oder der ausländischen Niederlassungsbewilligung beigelegt werden. Aus dem Wortlaut des Gesetzes muss geschlossen werden, dass eine erneute Meldepflicht besteht, wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Verlust des ausländischen Passes ein neuer Pass ausgestellt worden ist oder eine Niederlassungsbewilligung verlängert worden ist.
Russische Bürger, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon eine ausländische Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung besitzen, müssen die gesetzlich verlangte Meldung an das russische Migrationsamt spätestens am 2. Oktober 2014 erledigen. Angesichts der häufig langen Warteschlangen beim Migrationsamt, empfiehlt es sich nicht, die Meldung bis am letzten Tag aufzuschieben.
Nicht meldepflichtig sind russische Bürger, die ständig im Ausland wohnen. Es sollte jedoch damit gerechnet werden, dass ein russischer Bürger, der noch in Russland registriert ist, aus russischer Sicht nicht ständig im Ausland wohnt.
Das Gesetz sieht verhältnismässig hohe Strafen vor: Busse bis 200‘000 Rubel (ca. 5‘000 Franken) oder bis zu einem Jahreseinkommen oder bis 400 Stunden Zwangsarbeit. Eine Verurteilung wird auch einen Eintrag im russischen Strafregister zur Folge haben.
Die Ausführungsbestimmungen des Migrationsamtes (Meldeformular, Form der Beilagen) zum Gesetz sind noch nicht bekannt. Informationen dazu werden voraussichtlich auf der Webseite (www.fms.gov.ru) des russischen Migrationsamtes publiziert werden. Dieser Link führt zu einer Liste der Hot Lines der russischen Migrationsämter: www.fms.gov.ru/contacts/tel_sprav_territor/index.php
Das Gesetz wird damit begründet, dass Doppelbürger ihre russische Staatsbürgerschaft geringer schätzen und auch Verpflichtungen des ausländischen Staates, dessen Staatsbürger sie sind, zu erfüllen haben.