Krim und Kim

Dieser Kommentar nimmt Bezug auf einen Artikel der NZZ vom 9.5. 2018 von Dr. A. Rüesch: Trump zündet am atomaren Pulverfass

…  zuvor war es jedoch der Kreml.

Im Kontext der Diskussionen um die A-Waffen ist der Rückblick auf das  Budapester Abkommens von 1994 relevant; Trump hat deklariert, dass die USA die Vereinbarung mit Iran kündigen wollen. Die EU-Staaten, die RF und China bleiben weiterhin dabei.

Wie können jedoch Nordkorea und nun der Iran den Vertragsmächten vertrauen ?

Zur Erinnerung: Die Ukraine hat 1994 gemäss dem Budapester Abkommen basierend auf den Garantien der RF, den USA und GB ihre Nuklearwaffen abgegeben, analog auch Kasachstan und Belaruss…..Das war eine echte Beruhigungspille für die gesamte Welt.

Aber: Durch seine Annexion sowie Integration der ukrainischen Krim hat der Kreml das Budapester Abkommen verletzt!

Jetzt erwartet man, vor allem Japan China, RF, USA, EU – , dass Nordkorea seine A-Waffen vernichtet. Welche Garantien erhält Nord-Korea für einen Verzicht?

Die Verletzung des Budapester Abkommens von 1994 durch die RF bewirkt jedoch, dass Kim bzw. Nord-Korea kein Vertrauen in ein solches Abkommen aufbauen kann. Analoge Abmachungen und Abkommen sind dadurch ex ante belastet- das betrifft auch Iran usw.

Dies ist ein Besipiel dafür, dass die Kreml-Führung die Folgen ihres eigenen Verhaltens, im Falle der Krim nicht reflektiert bzw. ignoriert, obwohl sie dadurch ebenfalls negativ  betroffen ist.

 

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